Wählen mit 16? Na klar!
Nach den Feierlichkeiten zum 75-jährigen Bestehen unseres Grundgesetzes, finden am 9. Juni 2024 die Europawahl und in verschiedenen Bundesländern die Kommunalwahlen statt – so auch in Baden-Württemberg. Erstmals ist die Wahlberechtigung auf das Alter von 16 Jahren gesenkt worden. Durch ihre Stimmabgabe können so bereits junge Erstwähler Einfluss auf das politische Geschehen “im Ländle” nehmen. Doch welche Kriterien müssen erfüllt werden, um wählen zu dürfen? Und warum ist es auch für junge Wahlberechtigte wichtig, ihre Stimme abzugeben?
Junge Wähler bringen frische Perspektiven und Ideen ein, die für die Entwicklung von Gesellschaften unerlässlich sind. Das Wählen als Verantwortung in einer Demokratie ermöglicht schon Erstwählern, aktiv an der Gestaltung ihrer Zukunft teilzunehmen und sicherzustellen, dass ihre Stimmen und Interessen im politischen Prozess vertreten sind. Durch die Teilnahme an Wahlen nehmen junge Menschen Einfluss auf Entscheidungen, die Bildung, Arbeitsmarkt, Umweltschutz und viele andere Lebensbereiche betreffen und tragen so zur Stabilität unserer Demokratie entscheidend bei. Die Wahlteilnahme ist also nicht nur ein Recht, sondern in gewissem Sinne auch eine “freiwillige Bürgerpflicht”, die zur Erhaltung und Verbesserung des demokratischen Systems beiträgt. Nur so vermag dieses lebendig zu bleiben und sich weiterzuentwickeln, um den Herausforderungen der Zeit gerecht zu werden.
Doch welche Voraussetzungen müssen junge Wahlberechtigte erfüllen, um ihre Stimme bei der Kommunalwahl abgeben zu dürfen? Wahlberechtigt sind alle Deutschen, EU‐Bürgerinnen und EU‐Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in ihrer jeweiligen Stadt ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde geführt werden und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Erstmals dürfen bei den Kommunalwahlen 2024 auch Wohnungslose mit gewöhnlichem Aufenthalt in einer Kommune in Baden-Württemberg an der Wahl teilnehmen. Zudem sind Menschen mit Vollbetreuung nicht länger von der Wahl ausgeschlossen. Auf der Webseite des Stadtjugendrings Stuttgart finden junge Erstwähler verständlich aufbereitet weiterführende Informationen zum Thema Wahlrecht und Kommunalwahl. Ebenso lohnt sich ein Blick auf die Webseite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.
Im Rahmen des 75-jährigen Bestehens unseres Grundgesetzes sowie der anstehenden Kommunalwahlen und der Europawahl haben wir Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus Baden-Württemberg zu ihren Gedanken rund um die Themen Demokratie, Wahlen und Grundgesetz befragt:
Übrigens dürfen junge Menschen ab 16 Jahren nicht nur an der Kommunalwahl ihre Stimme abgeben, sondern sich auch an der Europawahl beteiligen. Also ran an die Stimmzettel, liebe Erstwähler! Denn eure Stimme stärkt die Demokratie und fördert eine Politik, die eure Interessen und die Interessen kommender Generationen berücksichtigt.