Markennennung & Werbung auf “Mama im Ländle”


Für das Redaktionsteam von “Mama im Ländle” ist es von Gründung unseres Blogs an selbstverständlich, dass Artikel, für die wir Geld erhalten, mit dem Zusatz “Werbung” gekennzeichnet werden. Das wird auch zukünftig so bleiben, um unseren Lesern Transparenz zu garantieren und gesetzliche Vorschriften zu erfüllen.

Wichtig ist uns in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass wir, sollten wir eine bezahlte Kooperation eingehen, dabei immer auf den tatsächlichen und vor allen Dingen auf den für uns authentischen Mehrwert achten. Geht “Mama im Ländle” beispielsweise eine Kooperation mit der Deutschen Bahn ein, dann tun wir das, weil wir tatsächlich viel und gern Bahn fahren und auch die Präventiv-Kampagnen zum Thema „Kein Selfie auf den Gleisen“ oder „Sicher drüber am Bahnübergang“ sinnvoll und unterstützenswert finden.

Durch eine überarbeitete Gesetzgebung sind Blogger jetzt verpflichtet, Beiträge mit dem Zusatz „Unbezahlte Werbung“ zu kennzeichnen, wenn in diesen Beiträgen Marken erwähnt oder gezielt besprochen werden. Erscheint auf „Mama im Ländle“ also ein “aus freien Stücken” und ohne monetäre Gegenleistung verfasster Artikel, beispielsweise über den Paidi-Schreibtisch meiner Tochter oder über eine meiner favorisierten Kosmetikmarken, sind wir verpflichtet, diesen Artikel als „Unbezahlte Werbung da Markennennung“ zu kennzeichnen. Eigentlich eine sinnvolle Sache, wie wir finden.

Allerdings gibt es bezüglich verpflichtender Kennzeichnung von Markennennung auch Grauzonen. Beispielsweise gibt es auf „Mama im Ländle“ einen Artikel über unseren Besuch im Stuttgarter Porsche-Museum. Auch diesen Beitrag haben wir, nach längerer Überlegung, mit dem Zusatz „Unbezahlte Werbung“ gekennzeichnet. Schließlich könnte jemand unseren Artikel lesen, das Porsche-Museum besuchen und sich aufgrund des Museums-Besuchs zum Kauf eines Porsches entschließen. Oder einen Paidi-Schreibtisch erwerben.

Hinzu kommt die Fragestellung: Ab wann ist ein Produkt denn eigentlich eine “richtige” Marke? Porsche kennt jeder, klar. Aber wie sieht es beispielsweise mit unserem Interview mit der Inhaberin des Stuttgarter Modelabels „kapelusch“ aus? Frage ich Freunde in Hamburg, kennen diesen „kapelusch“ mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht. Erkundige ich mich bei Stuttgarter Mamas, ist der einen oder anderen Mutter „kapelusch“ definitiv ein Begriff. Aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, selbst diese Form von Beiträgen mit dem Zusatz „Unbezahlte Werbung da Markennennung“ zu kennzeichnen. Sicher ist sicher. Beispielsweise ist auch die Augsburger Puppenkiste in gewisser Weise eine Marke, zu der sie durch ihren hohen Bekanntheitsgrad und die Vermarktung ihrer Merchandising-Produkte geworden ist. So haben wir uns entschieden, auch den Beitrag über unseren Besuch der Augsburger Puppenkiste vorsichtshalber mit dem Zusatz “Unbezahlte Werbung da Markennennung” zu versehen.

In diesem Sinne: Seid nicht überrascht, wenn der Begriff „Unbezahlte Werbung“ auf unserem Blog vermehrt auftauchen wird. Wir möchten nochmals verdeutlichen: „Mama im Ländle“ ist ein authentischer, unabhängiger Blog mit wenigen, ausgewählten Kooperationen, für die wir Geld bekommen. Auch bei uns gehen immer wieder Anfragen von Agenturen oder Firmen ein, die als Voraussetzung für eine Kooperation die Bedingung stellen, dass ein bezahlter Beitrag nicht als Werbung gekennzeichnet wird. Solche Kooperationen lehnen wir grundsätzlich ab.

Buchbesprechungen oder die Vorstellung anderer medialer Produkte, wie beispielsweise Hörbücher oder Spiele, werden auf “Mama im Ländle” als “Rezension” gekennzeichnet (egal, ob uns ein Verlag ein Produkt kostenlos zugeschickt hat oder ob es aus unserem privaten Besitz stammt). Dies ist rechtlich, nach heutigem Stand, so in Ordnung.

Wir hoffen, mit diesem Blog-Post Transparenz bezüglich des Themas Markennennung und Werbung auf „Mama im Ländle“ geschaffen zu haben. Denn wie eine Anfrage, in der ein Leser vermutete, dass wir ungekennzeichnete Hotelwerbung machen und Bilder von der entsprechenden Hotelwebsite verwendet hätten, was selbstverständlich nicht der Fall ist, zeigt: Es gibt Menschen, für die dieses Thema wichtig ist. Und es gibt zahlreiche Anwaltsgehilfen, die den lieben langen Tag nichts anderes tun, als die Seiten von Bloggern nach falschen Zitaten, geklauten Bildern (unsere sind übrigens selbst fotografiert oder aber von www.pixabay.com zur freien kommerziellen Nutzung gedownloaded) oder Schleichwerbung zu durchforsten. Da ich selbst gelernte Verlagskauffrau bin, weiß ich spätestens seit meinem 16. Lebensjahr, wie wichtig das Thema Urheberrecht, Recht am eigenen Bild etc. ist und ich finde es gut und richtig, dass Werbung markiert und fremdes geistiges Eigentum mit korrekter Autoren-/Quellenangabe versehen werden muss. Wenngleich ich mir in diesem Zusammenhang doch die Frage stelle, ob es dem Schutz meiner Persönlichkeitsrechte und meiner Privatsphäre dienlich ist, dass ich als Privatperson (als die ich mich trotz meines Blogs immer noch sehe) aufgrund der neuen Vorgaben der DSGVO nun auch mit meiner Telefonnummer im Impressum von “Mama im Ländle” vertreten bin… Doch wie sagte einst Friedrich Wilhelm Nietzsche: “Dem guten Frager ist schon halb geantwortet.” Zitatende.

Falls Ihr noch Fragen habt, schickt uns gern eine E-Mail an alexandra@mama-im-laendle.de.